Akupunktur bei Schmerzen des Bewegungsapparates
In der westlichen Medizin werden Schmerzen des Bewegungsapparates als Symptom von Funktionsstörungen oder Strukturschädigung der Bewegungsorgane angesehen. Die Behandlung erfolgt über Verfahren, die eine wissenschaftlich belegbare Wirksamkeit nachgewiesen haben.
Die traditionelle chinesische Medizin sieht als Ursache dieser Schmerzen eine Störung des Gleichgewichtes von Ying und Yang, sowie eine Störung im Fluss der Lebensenergie, dem Chi.
Therapeutisches Ziel der Akupunkturbehandlung ist daher die Wiederherstellung des Gleichgewichtes zwischen Ying und Yang, sowie die Auflösung einer Chi-Stagnation, also dem Auflösen eines Staus im Energiefluss des menschlichen Körpers.
Die Akupunkturleistung wird unter bestimmten Umständen bei verschleißbedingten Lendenwirbelsäulenbeschwerden, sowie bei durch eine Arthrose verursachte Knieschmerzen von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Bei Schmerzen anderer Ursache ist die Akupunkturbehandlung als Selbstzahlerleistung zu erbringen.
Wclche Akupunktur wird noch von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt?
Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen die Akupunktur bei Knie-Arthrose (Gonarthrose) und bei unteren Rückenschmerzen (Lumbago). Voraussetzung ist aber, dass der Patient über mindestens sechs Monate in ärztlicher Behandlung war. Das heißt, dass Sie als Patient in mindestens zwei aufeinanderfolgenden Quartalen bei uns vorstellig gewesen sein müssen und mindestens sechs Monate ab dem ersten diesbezüglichen Vorstellungstermin vergangen sein müssen. Umgekehrt reicht es nicht, wenn Sie z. B. im Januar mit Lumbago bei uns waren und zum zweiten Mal im Juli zu uns kommen.
Die Akupunkturtherapeuten unserer Praxis sind alle bei der Ärztekammer Westfalen – Lippe zugelassen und in stetig überprüfter Weiterbildungspflicht.
Fragen Sie uns, ob bei Ihrer Erkrankung eine Akupunkturbehandlung sinnvoll ist, oder als ergänzende Therapiealternative Erfolg verspricht.